Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Belegen der Grabstätten mit Kies und Splitt oder ähnlichen Stoffen(zumBeispiel Lava-Mulch) anstelle einer Bepflanzung nicht gestattet ist. Dieses ist in der gültigen Friedhofsordnung im
§ 24 unter Punkt 5 geregelt und kann auf der Internetseite des Friedhofs nachgelesen werden:
https://www.alter-neuer-friedhof-Iehrte.de/aktuell/verordnungen-und-gebuehren/.
Ein entsprechendes Urteil erließ das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Januar 2023 und setzte somit die bereits seit 2012 geregelten gesetzlichen Bestimmungen der Niedersächsischen Bauordnung um. Wir sind als Gesamtkirchengemeinde gesetzlich verpflichtet, die Bestimmungen inder Niedersächsischen Bauordnung umzusetzen. Deshalb müssen Grabstätten, die von den Hinterbliebenen mit Kies und Splitt oder ähnlichen Stoffen belegt wurden, gemäß der gültigen Bestimmungen, von den verantwortlichen Personen zeitnah wieder zurückgebaut werden.
Wir bitten um entsprechende Beachtung und etwaige Veranlassung.
Zudem ist es uns ein dringendes Anliegen, dass wir die Natur schützen und die Artenvielfalt erhalten.
Die Mitarbeitenden des Friedhofs helfen lhnen gerne dabei, Ihre Gräber natürlich und nachhaltig sowie pflegeleicht anzulegen.
Das Friedhofsbüro erreichen Sie unter der Telefonnummer: 05132-2266.
Sprechen Sie uns gerne an!
Der Vorstand